Sämtliche Massvorgaben würden eingehalten. Die notwendigen Terrainveränderungen seien objektiv begründet und die Gestaltung des Neubaus orientiere sich an den neueren Bauten im Quartier. Der Neubau passe sich einwandfrei in das bestehende Quartierbild ein (zum Ganzen: Beschwerde, S. 15 ff.). - 14 - In der Replik hält die Beschwerdeführerin vollumfänglich an der in der Beschwerde geäusserten Ansicht fest.