Mit Blick auf die im AGIS abrufbaren Luftbilder sowie den Bauzonenplan lässt sich zudem nicht wegdiskutieren, dass die eher peripher im oberen Teil der (besiedelten) R-Strasse liegende Parzelle in der Nähe der Zonengrenze Bauzone/Landwirtschaftszone liegt (namentlich in Richtung Westen und in Richtung Norden). Die Diskussion, ob sie "am Siedlungsrand" liegt oder nicht, erscheint vorliegend ohnehin nicht zielführend, war und ist doch allen Beteiligten klar, wo und in welcher Umgebung die Parzelle Nr. aaa liegt (namentlich dass sie nicht direkt an der Zonengrenze liegt) und wie die Geländeverhältnisse dort sind.