1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf. -4- 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführerin. 5. Mit Beschwerdeantwort vom 11. September 2024 beantragte B._____: 1. Die Beschwerde vom 2. Juli 2024 sei vollumfänglich abzuweisen; Der Entscheid der Vorinstanz 2 vom 6. Juni 2024 sei zu bestätigen.