1. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 6. Juni 2024 aufzuheben und das Baugesuch an die Vorinstanz zur richtigen Feststellung des Sachverhalts und zur Erteilung der Baubewilligung zurückzuweisen. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zudem stellte sie folgenden Verfahrensantrag: Es sei ein Augenschein vor Ort durchzuführen.