Insbesondere würde der Entscheid seinen Grundrechten widersprechen, indem der Sozialdienst ihm keine Arbeitsstelle verschaffen würde, die ihm eine "würdige Existenz" und das "Recht auf Familie und Ehre" gewährleisten würde (vgl. Beschwerde, S. 1). Zudem hätte der Sozialdienst alle Einkommensmöglichkeiten des Beschwerdeführers zerstört, die ihm ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen würden (vgl. Beschwerde, S. 2).