Weiter geht aus dem Schreiben der Sozialen Dienste hervor, dass der Beschwerdeführer nur für eine gewisse Zeit schriftliche Arbeitsbemühungen eingereicht habe, dies aktuell allerdings nicht mehr der Fall sei. Er habe die Möglichkeit gehabt, über die interne Fachstelle Arbeit für die Arbeitsvermittlung speziell unterstützt zu werden. Hierfür habe er Interesse gezeigt, sei dann den angebotenen Terminen dennoch unentschuldigt ferngeblieben (MIact. 174). Die in den Akten fehlenden Suchbemühungen und die nicht wahrgenommenen Termine zur Arbeitsvermittlung zeugen von einem - 19 -