In den Akten finden sich keine diesbezüglichen Suchbemühungen und es liegen keine konkreten Angaben dazu vor, inwiefern der Beschwerdeführer, wie im Schreiben der Sozialen Dienste der Stadt Q._____ vom 4. August 2020 erwähnt, bemüht gewesen sein soll, monatlich die Arbeitsbemühungen einzureichen (MI-act. 173). Insbesondere liegen keine konkrete Angaben zur Anzahl der vom Beschwerdeführer monatlich getätigten Suchbemühungen oder zu den Adressaten vor. Weiter geht aus dem Schreiben der Sozialen Dienste hervor, dass der Beschwerdeführer nur für eine gewisse Zeit schriftliche Arbeitsbemühungen eingereicht habe, dies aktuell allerdings nicht mehr der Fall sei.