Zusammenfassend bestehe klinisch und doppler-/duplexsonographisch ein stabiler Verlauf. Am 1. März 2022 fand sodann eine neurovaskuläre Ultraschalluntersuchung statt und am 14. März 2022 nahm der Beschwerdeführer eine weitere cerebrovaskuläre Sprechstunde am Kantonsspital Q._____ wahr (MI-act. 274 ff.; act. 46 ff.). Gemäss dem Bericht präsentiere sich weiterhin ein stabiler Verlauf und die Fortführung der Sekundärprophylaxe mit Eliquis und Atorvastatin sei zu empfehlen. Eine Nachkontrolle in der Schlaganfallsprechstunde mit neurovaskulärem Ultraschall erfolge in zwölf Monaten. Die medikamentöse Behandlung bleibe unverändert.