Aus dem Besprechungsbericht des Kantonsspitals Q._____ vom 3. Februar 2021 geht hervor, dass – soweit beurteilbar – der Beschwerdeführer in kardialer Hinsicht aktuell weitestgehend beschwerdefrei sei und er insbesondere keine Beschwerden im Hinblick auf das paroxysmale Vorhofflimmern verspüre (MI-act. 266 f., act. 38 f.). Das medikamentöse Behandlungssetting sei anzupassen (Therapiestopp mit Aspirin Cardio, Beginn therapeutischer Antikoagulation mit Eliquis) und eine neuerliche kardiologische Verlaufskontrolle inkl. transthorakaler Echokardiographie sei in ca. ein bis zwei Jahren wieder zu empfehlen.