16. November 2020 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer wegen eines Hirninfarkts vom 12. bis 16. November 2020 stationär behandelt werden musste (MI-act. 261 ff.; act. 33 ff.). Der Beschwerdeführer sei in einem medizinisch stabilen Zustand nach Hause ausgetreten. Als Prozedere wurde eine medikamentöse (Weiter-)Behandlung, Kontrolle der vaskulären Risikofaktoren und eine Nachkontrolle in der Schlaganfallsprechstunde in drei Monaten vorgeschlagen. Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass die Fahreignung des Beschwerdeführers für einen Monat nicht gegeben sei. Aus dem Besprechungsbericht des Kantonsspitals Q.__