1. Der Einspracheentscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Migration und Integration, Kanton Aargau, vom 28. Mai 2024 sei aufzuheben und die Verfügung des Amtes für Migration und Integration vom 29. Januar 2024 (ZEMIS-Nr.: [***]) sei aufzuheben und auf einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung und eine Wegweisung sei zu verzichten; 2. Dem Beschwerdeführer sei die Niederlassungsbewilligung maximal möglich zu verlängern bzw. weiterhin maximal möglich zu belassen; 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1 % MWST) zu Lasten des Staates.