Mit Verfügung vom 30. Januar 2023 lehnte die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau das Gesuch um Zusprache einer Invalidenrente ab (MI-act. 192 ff.). Auch ein Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen verneinte die IV-Stelle mit Verfügung vom 3. März 2023 (MIact. 199 ff.). Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamts R._____ vom 19. April 2023 lagen gegen den Beschwerdeführer insgesamt 20 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 14'821.10 sowie weitere offene Verlustscheine und Betreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 6'245.55 vor (MI-act. 207 f.).