Zusätzlich zu den strafrechtlichen Verurteilungen ordnete das Bezirksamt Q._____ in den Jahren 1998 bis 2007 in sechs weiteren Strafbefehlen die Umwandlung von Bussen in Haftstrafen von insgesamt 15 Tagen an, weil der Beschwerdeführer die ihm auferlegten Bussen schuldhaft nicht bezahlt hatte (MI-act. 52, 54, 68 f., 83 f., 89 f.).