- Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 24. November 2006 wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs; Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Tagen und einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act. 81 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 26. März 2009 wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes in der Schweiz; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 (MI-act. 100 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. April 2014 wegen mehrfacher Drohung;