In den Jahren 1996 bis 2019 wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafrechtlich verurteilt: - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 15. November 1996 wegen geringfügiger Hehlerei; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (MIact. 37); - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 10. September 1997 wegen Nichtmitführens der Ausweispapiere als Ausländer; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 50.00 (MI-act. 46); - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 4. Januar 1999 wegen Nichttragens des Sicherheitsgurtes; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 54); - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 14. Mai 2001 wegen Ungehorsams im Betreibungsverfahren;