A. Der 1964 geborene Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, reiste am 30. Dezember 1992 in die Schweiz ein und stellte am selben Tag ein Gesuch um Asyl, welches am 11. Januar 1993 gutgeheissen wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 3, 9). In der Folge wurde dem Beschwerdeführer als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung erteilt [MI-act. 17]. Seit dem 11. Dezember 1997 ist er im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI-act. 50). Am 10. Juli 2009 heiratete der Beschwerdeführer in Q._____ die 1964 geborene kroatische Staatsangehörige C._____ (MI-act. 103 f.). Die Ehe wurde am 11. Dezember 2015 geschieden (MI-act. 144).