Mangels anwaltlicher Vertretung hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Parteikostenersatz (vgl. § 29 VRPG). Dies gilt auch für das vorinstanzliche Verfahren. - 32 - Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Das Gesuch um Durchführung einer öffentlichen Verhandlung wird abgewiesen.