Bis zum Vorfall vom 29. September 2023 ist der Beschwerdeführer zudem offenbar nie in vergleichbarer Weise negativ im Strassenverkehr aufgefallen. Auch anlässlich des Vorfalls vom 6. Januar 2024, als er trotz entzogenem Führerausweis ein Fahrzeug lenkte, wurden seitens der Polizeibeamten keine einschlägigen Auf- fall- oder Ausfallerscheinungen festgestellt (vgl. Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich vom 5. März 2024, Akten Strassenverkehrsamt, act. 570 ff.).