II/2.5 mit Hinweisen). Allerdings liegen hier nicht nur die Beobachtungen der Polizei, sondern auch die ärztlichen Feststellungen anlässlich der im Anschluss an den Vorfall vom 29. September 2023 erfolgten Untersuchung sowie eine gutachterliche Gesamtbeurteilung der Auffall- - 28 -