9.6.2. Selbst wenn die Empfehlung im pharmakologisch-toxikologischen Gutachten nicht als ärztliche Meldung im Sinne von Art. 15d Abs. 1 lit. e SVG qualifiziert würde, wäre aufgrund einer Gesamtbetrachtung gestützt auf die Generalklausel gemäss Art. 15d Abs. 1 SVG eine Fahreignungsuntersuchung angezeigt. Eine polizeiliche Meldung könnte zwar nicht ohne weitere Abklärungen zur Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung führen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.27 vom 4. Mai 2021, Erw. II/2.5 mit Hinweisen).