9.6. 9.6.1. Vorliegend stellt sich die Frage, ob es sich beim pharmakologisch-toxikolo- gischen Gutachten um eine ärztliche Meldung im Sinne von Art. 15d Abs. 1 lit. e SVG handelt. In diesem Gutachten werden die polizeilichen Feststellungen zu den Auffall- und Ausfallerscheinungen, die sonstigen Beobachtungen der Polizei und deren Schlussfolgerungen, das Ergebnis der direkt im Nachgang zum Vorfall vom 29. September 2023 erfolgten ärztlichen Untersuchung sowie die Laborbefunde dargestellt.