Zudem verlange sie die Begutachtung bei einem Gutachter mit zu hohen Anforderungen. Eine psychiatrische Erkrankung liege nicht vor und er sei uneingeschränkt im Strassen- und Schiffsverkehr fahrfähig. Dies ergebe sich aus diversen Gutachten, weshalb eine weitere Untersuchung überflüssig sei. Das Verwaltungsgericht habe schon bei weit schwereren Fällen eine Begutachtungspflicht abgelehnt. Die Annahme, er sei ein besonderes Risiko für die Verkehrssicherheit, sei ausserdem willkürlich, da er seit Erhalt des Führerausweises vor über 20 Jahren massnahmen- und straffrei sei.