Soweit er damit rügt, die Vorinstanz habe den Sachverhalt falsch festgestellt, ist zu beachten, dass angesichts der Dringlichkeit des Massnahmeverfahrens eine umfassende Auseinandersetzung mit sämtlichen Gesichtspunkten, die für oder gegen einen Sicherungsentzug sprechen, erst im anschliessenden Hauptverfahren zu erfolgen braucht. Derartige provisorische Anordnungen beruhen regelmässig auf einer bloss summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage. Der Entscheid ergeht aufgrund der vorhandenen Akten und ohne weitere Beweiserhebungen, allenfalls mit Ausnahme eines liquiden Urkundenbeweises (Urteil des Bundesgerichts 1C_405/2022 vom 5. Dezember 2022, Erw. 3 mit Hinweisen).