geheissen. Ein anlässlich der Polizeikontrolle anwesender Polizist habe ihn geduzt. Dieser sei daher untragbar und müsse in den Ausstand. Auch die Polizisten E._____ und F._____ müssten aufgrund ihres ehrverletzenden Berichts in den Ausstand; damit habe sich die Vorinstanz nicht befasst.