Was den rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2017.516 vom 22. März 2018 betrifft, galt es die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung zu beurteilen, wobei das Verwaltungsgericht diese Anordnung gestützt auf ein (auszugsweise vorhandenes) Gutachten von Dr. med. D._____ und den E-Mail-Verkehr zwischen Gutachter und Strassenverkehrsamt (Akten Strassenverkehrsamt, act. 111–120) in Bezug auf die Führerausweis-Kategorien der ersten medizinischen Gruppe aufhob, in Bezug auf die Führerausweis-Kategorien der zweiten medizinischen Gruppe hingegen bestätigte.