Die vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen vermögen nicht zu belegen, dass er in der Vergangenheit als Landwirt oder Bootskapitän ein Erwerbseinkommen erzielt hat, welches ihm nun aufgrund der entzogenen Ausweise fehlen oder entgehen könnte. Damit stellt die vorliegende Angelegenheit keine zivilrechtliche Streitigkeit dar und besteht kein Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung.