__ unterzeichnete Schreiben vom tt.mm. 2024, wonach der Beschwerdeführer ebenfalls seit [...] für ihn als Schiffsführer tätig sei. Insofern hat der Beschwerdeführer nicht nachgewiesen, dass er infolge des Entzugs des Schiffsführerausweises einen Einkommensverlust zu gewärtigen hatte und es sich damit um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, auf den er sich erfolgreich berufen könnte, um die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung zu verlangen. An dieser Beurteilung vermöchte auch ein Augenschein am vom Beschwerdeführer genannten Boot bei einer Werft nichts zu ändern;