In dem von B._____ unterzeichneten Schreiben vom tt.mm. 2024, welches wohl der Beschwerdeführer selbst aufgesetzt hat, wird lediglich bestätigt, dass der Beschwerdeführer seit [...] dessen persönlicher Schiffsführer [...] sei. Diesem Schreiben lässt sich nicht entnehmen, ob der Beschwerdeführer berufsmässig oder lediglich in privater Funktion als Schiffsführer im Einsatz war. Insbesondere bleibt unbelegt, ob der Beschwerdeführer aus dieser Tätigkeit bis zum Entzug des Schiffsführerausweises tatsächlich ein Erwerbseinkommen erzielte und er entsprechend als Bootskapitän erwerbstätig war. Dasselbe gilt in Bezug auf das von C._____ unterzeichnete Schreiben vom tt.mm.