EMRK berufen (BGE 122 II 464, Erw. 3c = Pra 1997 Nr. 86 S. 473; Urteil des Bundesgerichts 6A.30/2005 vom 3. November 2005, Erw. 2.3). Die berufliche Notwendigkeit, ein Fahrzeug zu führen, hat das Bundesgericht hingegen bejaht, wenn die Unmöglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, einen solchen Einkommensverlust oder so beachtliche Kosten verursachen würde, dass diese Massnahme offensichtlich als unverhältnismässig erscheint; dies würde etwa bei einem Landwirt bezüglich seines Traktors zutreffen, wo die Ausübung eines bescheidenen unabhängigen Berufes vollständig gelähmt werden könne (Urteil des Bundesgerichts 6A.92/1989 vom 15. August 1989, Erw. 4, publiziert in: