9. Am 10. August 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein und stellte ein Gesuch um Fristerstreckung. Am 27. August 2024 erschien er persönlich am Standort des Verwaltungsgerichts und stellte ein weiteres Fristerstreckungsgesuch in Aussicht. Das angekündigte Fristerstreckungsgesuch reichte er am 2. September 2024 zusammen mit zusätzlichen Un- -5- terlagen ein. Mit Eingabe vom 15. September 2024 nahm er erneut Stellung und übermittelte diverse Unterlagen. 10. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. September 2024 wurden den Parteien mehrere Dokumente zur Kenntnisnahme zugestellt.