8. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. August 2024 wurde der Beschwerdeführer – mit Blick auf seinen Antrag um Durchführung einer öffentlichen Verhandlung – aufgefordert, entsprechende Belege für die berufliche Angewiesenheit auf den Führer- und Schiffsführerausweis einzureichen. Zudem wurde er darauf hingewiesen, dass es ihm unbenommen sei, die von ihm erwähnten psychiatrischen Gutachten einzureichen oder diese dem Verwaltungsgericht durch die zuständigen Behörden übermitteln zu lassen.