4. Am 11. Juli 2024 ging eine auf den 6. Juli 2024 datierte Eingabe des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht ein. 5. Mit Eingabe vom 16. Juli 2024 übermittelte das Strassenverkehrsamt den vom Verwaltungsgericht angeforderten Auszug aus dem IVZ zu den Administrativmassnahmen. Zudem verzichtete es auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.