B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom tt.mm.jjjj erhob A._____ am 15. Januar 2024 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) und stellte folgende Anträge: Die [...] Verfügung vom tt.mm.jjjj sei aufzuheben. Es sei festzustellen, dass der Entzug beider Ausweise rechtswidrig war. 2. Am 25. April 2024 entschied das DVI Folgendes: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen.