(nachfolgend: pharmakologisch-toxikologisches Gutachten) sei sehr wahrscheinlich, dass psychiatrische Ursachen für den Zustand des Betroffenen hauptverantwortlich gewesen seien, weshalb eine verkehrsmedizinische Untersuchung zur Abklärung der Fahreignung empfohlen werde. Aufgrund dieser ärztlichen Meldung und der im Polizeirapport geschilderten -3- Situation müsse die Fahreignung in psychiatrisch-medizinischer Hinsicht geklärt werden. Bis dahin könne das Führen von Motorfahrzeugen nicht mehr verantwortet werden. 2.2. [...]