Zur Begründung führte es im Wesentlichen einen Vorfall vom 29. September 2023 an, wonach der Betroffene gemäss Rapport des Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich vom 3. Oktober 2023 (nachfolgend: Polizeirapport) im Rahmen einer polizeilichen Fliessverkehrskontrolle auffällige Verhaltensweisen gezeigt und im Gespräch verwirrt, stark verzögert und träge gewirkt habe. Unter anderem habe er eine Atemschutzmaske mit Filter (ähnlich einer Gasmaske) getragen, nur mit Verzögerung oder gar nicht auf die Anweisungen der Polizei reagiert und beim Manövrieren eine sehr unsichere, ruckartige und zögerliche Fahrweise aufgewiesen.