1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerden wird Ziffer 2 des Entscheids des Gemeinderats Q._____ vom 10. Juni 2024 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'391.25 und ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids der Abteilung Finanzen zu überweisen. Der Gemeinderat Q._____ behält sich zusätzliche Kontrollen vor. Die Kosten sind durch die Bauherrschaft zu tragen. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00, sind von den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen.