Zusammenfassend ist von einem angemessenen Aufwand von 13.25 Stunden auszugehen. Bei einem Gebührenansatz von Fr. 105.00 pro Stunde (Anhang A, Tarif 1) ergibt dies eine Gebühr von Fr. 1'391.25. Die vom Gemeinderat auf Fr. 2'100.00 festgesetzte Gebühr erweist sich demnach als deutlich zu hoch und verletzt das Äquivalenzprinzip. Sie ist auf Fr. 1'391.25 herabzusetzen.