Dass sich die Verhältnisse seit dem Entscheid des Gemeinderats vom 8. Juli 2019 nicht wesentlich verändert haben und auf das Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten werden kann, war indes nicht schwer zu erkennen, ebenso war die Ansetzung einer letzten Nachfrist von 60 Tagen (nach Rechtskraft des Entscheids) kein schwieriges Unterfangen. Der Entscheid vom 10. Juni 2024 umfasst entsprechend auch nur 3 ½ Seiten, wovon eine Seite auf Rechtsmittelbelehrungen, Zustellverteiler und Unterschriften fällt. Angesichts dessen erscheint ein Aufwand von 13.25 Stunden für die Beurteilung des Gesuchs und das Verfassen des Entscheids klar überhöht.