Bei den nach dem 20. Juni 2022 ausgewiesenen Aufwendungen (insgesamt 13.75 Stunden) ist – mit Ausnahme der 0.5 Stunden für die "Kanalisationskontrolle" vom 11. Juli 2022 (welche in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren steht und vom Gemeinderat auch nicht weiterverrechnet wurde; siehe Duplik, S. 8) – davon auszugehen, dass diese die Prüfung des Wiedererwägungsgesuchs (inkl. der von den Beschwerdeführern am 4./5. Juli 2022 nachgereichten weiteren Unterlagen) und das Verfassen des Entscheids beinhalteten.