Die Aufwendungen bis und mit 20. Juni 2022 (insgesamt 7.25 Stunden) sind Folge der Interventionen und Eingaben der Beschwerdeführer. Die Beschwerdeführer zielten zunächst auf eine Erstreckung der (an sich rechtskräftig festgesetzten, letzten) Nachfrist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ab, anschliessend verlangten sie eine Besprechung mit Gemeindevertretern, welche am 20. Juni 2022 durchgeführt wurde. An der Besprechung wiederum wurde um Wiedererwägung des (Sach-)Entscheids vom 8. Juni 2019 ersucht.