sungsrechtliche Prinzipien (Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip) begrenzt wird. Das Erfordernis der Gesetzesform ist erfüllt. - 22 - 3.4.2. 3.4.2.1. Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich, dass die erhobene Gebühr von Fr. 2'100.00 einem Aufwand von 20 Stunden à Fr. 105.00 (Anhang A, Tarif 1, des Baugebührenreglements) entspricht.