3.2. 3.2.1. Der Gemeinderat erörterte, gemäss § 2 Abs. 1 des Baugebührenreglements (in Kraft seit 1. Januar 2022) seien Entscheide und Verwaltungsaufwände in Bausachen gebührenpflichtig. Baustopp- und Vollstreckungsverfügungen würden nach Aufwand gemäss Anhang A, Tarif 1, zu einem Ansatz von Fr. 105.00 pro Stunde verrechnet. Für den vorliegenden Entscheid sei ein Aufwand von 20 Stunden angefallen, womit die Gebühr Fr. 2'100.00 betrage (Entscheid des Gemeinderats vom 10. Juni 2024, S. 3). Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführer genüge das Gebührenreglement im Übrigen dem Erfordernis der Normdichte.