Die Einverständniserklärung der Eigentümer der Parzelle Nr. bbb vom 4. Juli 2022 vermag das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands somit nicht zu schmälern. Von einer wesentlichen Veränderung, d.h. einer solchen, die geeignet wäre, zu einem anderen Resultat zu führen, kann nicht gesprochen werden.