Grenz- und Gebäudeabstände mit einem Dienstbarkeitsvertrag reduziert oder aufgehoben werden. Gegenüber der Parzelle Nr. bbb kann der Grenzabstand somit nicht unterschritten werden. Das Einverständnis der Eigentümer der (Kulturland-)Parzelle Nr. bbb (Akten WBE.2024.307, Beschwerdebeilage 12) ist daher nicht relevant.