Weitere Unterlagen konnten allenfalls Hinweise für die Beurteilung der Frage liefern, ob sich die Verhältnisse seit dem Entscheid vom 8. Juli 2019 derart verändert haben, dass der Gemeinderat auf das Wiedererwägungsgesuch einzutreten hat. Daran ändert nichts, dass die Unterlagen dem Gemeinderat überdies auch der materiellen Beurteilung hätten dienen können (wenn auf das Gesuch einzutreten gewesen wäre). Seitens des Gemeinderats wird im Übrigen mit Nachdruck in Abrede gestellt, dass auf das Wiedererwägungsgesuch in irgendeiner Form eingetreten worden wäre. Das Wiedererwägungsgesuch sei lediglich entgegengenommen worden, dazu gehöre auch die Entgegennahme zusätzlicher Akten.