aus dem Jahre _____) anwesend. Nach § 42 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Gemeindegesetz, GG; SAR 171.100) bedürfte es für die Verhandlungsfähigkeit des Gemeinderats indes der absoluten Mehrheit des Rates (nach Abs. 2 bedürfte es für die Gültigkeit eines Beschlusses des Gemeinderats überdies die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder und nach Abs. 3 sind die Sitzungen des Gemeinderats nicht öffentlich). Schon aus diesem Blickwinkel war es nicht möglich, dass anlässlich der Besprechung vom 20. Juni 2024 von der - 13 -