(Parzelle Nr. bbb) seien die neuen Eigentümer damit einverstanden, dass auf die Entfernung des bestehenden Anbaus verzichtet werde. Die Interessenlage habe sich geändert. Ursprünglich habe die Nachbarschaft ein Interesse an der Entfernung des Anbaus gehabt. Heute bestehe dieses Interesse nicht mehr. Ebenfalls geändert habe sich der zeitliche Aspekt, seien seit der ursprünglichen Verfügung vom 8. Juli 2019 doch beinahe fünf Jahre vergangen. Die schleppende Bearbeitung der Angelegenheit zeige, dass kein gesteigertes öffentliches Interesse am Rückbau bestehe. Aufgrund der geänderten Verhältnisse bestehe ein Anspruch auf Wiedererwägung.