scheid über Baugesuche mit einer Bausumme bis zu Fr. 100'000.00 vom Gemeinderat an die Baukommission oder die Bauverwaltung delegiert werden. Die Beschwerdeführer seien davon ausgegangen, dass die an der Besprechung vom 20. Juni 2022 anwesenden Personen über Entscheidkompetenz verfügten (Stellungnahme Beschwerdeführer vom 6. Februar 2025, S. 3).