Bezüglich der von der Bauherrschaft im Juli 2022 eingereichten Kostenaufstellung der C._____ GmbH (mit geschätzten Kosten von plus/minus Fr. 25'000.00) lasse sich festhalten, dass der Gemeinderat bereits im Juli 2019, als er die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands geprüft habe, von entsprechenden Um-/Rückbaukosten ausgegangen sei. Bereits damals sei bekannt gewesen, dass der Anbau als (beheizter) Wohnraum ausgestattet sei. Hinsichtlich der eingereichten Einverständniserklärung verhalte es sich sodann so, dass die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q.__