Diese beurteilte er als verhältnismässig. Anstelle eines vollständigen Rückbaus bestehe die Möglichkeit, den Anbau auf 1.50 Tiefe zu verkleinern (Verschiebung Wand), womit die Dimensionierung eines vorspringenden Gebäudeteils gewahrt wäre. Auch könnte durch die Entfernung einer kompletten Seite die Baute als "Anbaute" beurteilt werden, wodurch lediglich ein Grenzabstand von 2.0 m eingehalten werden müsste. Die Aufwendungen für die Abänderung würden aufgrund der Dimension als verhältnismässig gering betrachtet.